Öl-Heizungen im Bestand

Wird eine alte Öl-Heizung ausgetauscht oder ergänzt ergeben sich mehrere Fördermöglichkeiten von bis zu 45%. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch, bzw. der Erweiterung der Anlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. - Max. 50.000,- € förderfähige Kosten je Wohneinheit - Auszahlung nach Abrechnung - Antragstellung vor der Maßnahme erforderlich - 10 % Austauschbonus für Öl-Bestandsanlagen enthalten Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nach der EnEV §10 ausgetauscht werden müssen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Hybrid+ Gas-Brennwert neu, Wärmepumpe/Solar 40% Förderung Hybrid-Nachrüstung zum Bestandsgerät, Wärmepumpe/Solar: 35% Förderung Wärmepumpe, 30 % Solar Hybrid+ „Renewable Ready“: Gas-Brennwert neu, Wärmepumpe/Solar innerhalb von 2 Jahren: 20% Förderung Wärmepumpe: 45% Förderung Öl-/Gas-Brennwert neu: 0% Förderung Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier www.bafa.de oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb. (Link)