30% Basisförderung für alle nachhaltigen Heizsysteme

 
Grundsätzlich müssen für einen Förderantrag die Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt sein. Die Basisförderung von 30 % erhält dann jeder Antragsteller, gleich welche Heiztechnik verbaut wird. Je nach Heizsystem oder Effizienzgrad kann diese Grundförderung mit verschiedenen Boni kombiniert werden, z. B: Einkommens- und / oder Geschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und / oder einem Emissionsminderungszuschlag. Für selbstgenutzte Wohngebäude gilt der Höchstfördersatz von 70 % für nicht selbst genutzte Wohngebäude von 30 %. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 € für die erste Wohneinheit. Dies entspricht einer Fördersumme von 21.000,- € zzgl. einem eventuellen Emissionsminderungszuschlag von 2.500,- €
Die maximale Fördersumme reduziert sich auf 15.000,- € bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit und 8.000,- € ab der siebten Wohneinheit.
 

Fördermittelgeber ist die KfW. Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.