10% Austausch-Bonus von funktionstüchtigen Gasheizungen

 
Für den Austausch von funtkionstüchtigen Heizungen wird ein Austausch-Bonus von 10% gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurück liegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

 

Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.