Biomasse-Anlagen Förderungen von bis zu 70% + Emissionsminderungszuschlag von 2.500,- €

 
 Bei reinen Biomasseanlagen beträgt die maximale Förderung 60 % zzgl. Emissionsminderungszuschlag pro Wohneinheit = 18.000,- € + 2.500,- €
 
Kombibausteine:
- Basisförderung: 30 %
- Einkommensbonus: 30 % (bei einem zu versteuernden Jahreseinkommens von bis zu 40.000,- €)
- Emissionsminderungszuschlag: 2.500,- € (max. 2,5 mg/m³ Feinstaubausstoß)
 
 
Biomasse mit Soarthermie: maximale Förderung 70% zzgl. Emissionsminderungszuschlag pro Wohneinheit = 21.000,- € + 2.500,- €
 
Kombibausteine:
- Basisförderung: 30 %
- Einkommensbonus: 30 % (bei einem zu versteuernden Jahreseinkommens von bis zu 40.000,- €)
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (Kombinationspflicht von Solarthermie / Wärmepumpe / Photovoltaik)
 

Fördermittelgeber ist die KfW. Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.