Wärmepumpenförderung bis zu 70%
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000,- € bei der ersten Wohneinheit) können bei der Errichtung einer Wärmepumpenanlage erstattet werden. Dazu werden die Grundförderung (Basisförderung von 30 %) mit verschiedenen Bonusförderungen kombiniert. Maximale Fördersumme: 21.000,- €
Kombibausteine:
- Basisförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (an Bedinungen verknüpft)
- Einkommensteuerbonus: 30 % (bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000,- €)
- Wärmepumpen-Bonus: 5 % (Effizienzbonus)
Der Wärmepumpenbonus wird gewährt für den Einsatz natürlicher Kältemittel oder für die Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwärme als Wärmequelle.